LEI Schweiz beantragen: UID, Unterlagen und Gebühren
· Robert
Wer einen LEI in der Schweiz beantragen möchte, kann sich an das Bundesamt für Statistik (BFS) als Betreiber von LEI-Schweiz oder an eine andere für die Schweiz akkreditierte Vergabestelle wenden. Halten Sie die UID und die Registerangaben Ihres Rechtsträgers bereit und prüfen Sie, welche Nachweise die gewählte Vergabestelle verlangt. Ein LEI kann für die Meldung von Derivatgeschäften oder vor einer meldepflichtigen Dienstleistung einer EU-Wertpapierfirma erforderlich sein.
LEI Schweiz: Was für Unternehmen gilt
Nicht jede Schweizer Gesellschaft benötigt allein wegen ihres Sitzes einen LEI, und niemand muss zwingend das BFS als Vergabestelle wählen. Entscheidend sind die Tätigkeit des Rechtsträgers und die jeweils betroffene Meldepflicht. Eine GmbH in Zug, die bei ihrer Bank ein EUR/CHF-Währungstermingeschäft zur Absicherung abschliesst, sollte beispielsweise klären, ob für die Meldung dieses Derivatgeschäfts ein LEI benötigt wird.
Das BFS betreibt LEI-Schweiz und ist seit dem 1. Dezember 2017 eine von GLEIF akkreditierte LEI-Vergabestelle für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Es verwaltet LEI von Rechtsträgern mit Sitz in diesen Ländern sowie von Schweizer Trusts und Fonds; Rechtsträger mit Sitz im Ausland müssen eine andere Vergabestelle nutzen. Welche Vergabestellen für die Schweiz akkreditiert sind, zeigt die Liste der LEI-Vergabestellen von GLEIF.
Das Wichtigste vor dem Antrag
- Klären Sie mit der anfragenden Bank, dem Broker oder der meldenden Stelle, für welche Tätigkeit und welchen Rechtsträger der LEI benötigt wird.
- Prüfen Sie die UID und die Angaben im massgeblichen Register.
- Wählen Sie eine für die Schweiz akkreditierte Vergabestelle und beachten Sie deren Anforderungen an die Unterlagen.
- Notieren Sie nach der Ausstellung das Verlängerungsdatum des LEI.
Warum eine Schweizer Gesellschaft nach einem LEI gefragt wird
Laut den FAQ des BFS zum LEI gehört der LEI seit dem 1. Januar 2016 zu den schweizerischen Vorgaben für den Derivatehandel. Grundlage ist das Bundesgesetz vom 19. Juni 2015 über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG; SR 958.1). Anhang 2 der Verordnung vom 25. November 2015 über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturverordnung, FinfraV) behandelt die Verwendung des LEI bei Meldungen von Derivatgeschäften an Transaktionsregister.
Daneben gibt es eine Regel für EU-Wertpapierfirmen. Nach Artikel 13 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/590 der Kommission (RTS 22) darf eine solche Firma einem Kunden, der für einen LEI infrage kommt, keine Dienstleistung erbringen, die eine Transaktionsmeldung auslöst, bevor sie dessen LEI eingeholt hat. Diese Pflicht der EU-Wertpapierfirma gilt nicht schon deshalb unmittelbar für eine Schweizer Gesellschaft, weil sie ihren Sitz in der Schweiz hat.
Das kann etwa eine AG in Lausanne betreffen, deren Aktien über einen deutschen Broker gekauft werden, oder eine Stiftung in Lugano, die über eine EU-Depotbank investiert. Ob die konkrete Dienstleistung eine Transaktionsmeldung auslöst und der Kunde einen LEI benötigt, ist anhand des Einzelfalls zu klären. Fragen Sie bei Unsicherheit die beteiligte Firma, Ihre Aufsichtsbehörde oder eine Fachberatung.
UID und Unterlagen für den LEI-Antrag
Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) identifiziert einen Schweizer Rechtsträger, ist aber nicht sein LEI. Gemäss den Erläuterungen des BFS zur UID besteht sie aus CHE und neun Ziffern; mögliche Schreibweisen sind CHE123456789 und CHE-123.456.789. Ein Zusatz wie HR für einen Handelsregistereintrag oder MWST für die Mehrwertsteuer gehört nicht zur UID.
Gleichen Sie die Unternehmensangaben mit dem einschlägigen Register ab. Die Liste der Registrierungsbehörden von GLEIF führt für die Schweiz unter anderem das UID-Register des BFS und das über Zefix zugängliche Handelsregister auf. Für einen Antrag bei LEI-Schweiz sollten Sie ausserdem die folgenden Nachweise prüfen:
- Ausweis bei Zeichnungsberechtigung: Ist die antragstellende Person zeichnungsberechtigt, verlangt das BFS einen Scan oder ein Foto ihrer Identitätskarte oder ihres Reisepasses.
- Kollektivunterschrift: In diesem Fall wird ein zweiter Identitätsnachweis benötigt.
- Konzernzugehörigkeit: Besteht eine direkte oder oberste Muttergesellschaft, ist mindestens ein Dokument zum Nachweis dieser Beziehung erforderlich, beispielsweise eine konsolidierte Jahresrechnung.
Die Nachweise werden beim BFS als Anhänge zum Antrag hochgeladen. Bei einer anderen Vergabestelle sollten Sie deren eigene Anweisungen prüfen; der Ablauf muss nicht mit demjenigen des BFS übereinstimmen.
Vergabestelle wählen und Kosten beim BFS prüfen
Die Wahl der Vergabestelle ist eine andere Frage als die LEI-Pflicht. Neben LEI-Schweiz können weitere von GLEIF für die Schweiz akkreditierte Stellen LEI vergeben. Vergleichen Sie vor dem Antrag deren Zuständigkeit und aktuelle Bedingungen, ohne die Gebühren des BFS auf andere Anbieter zu übertragen.
Die LEI-Preise des BFS gelten seit dem 5. Januar 2026. Die Gebühren für Ausstellung und Verlängerung verstehen sich ohne MWST und enthalten den jährlichen GLEIF-Beitrag für jeden neu ausgestellten oder verlängerten LEI.
| Leistung des BFS | Gebühr |
|---|---|
| Neuen LEI ausstellen | CHF 80 ohne MWST |
| LEI jährlich verlängern | CHF 80 ohne MWST |
| Transfer zum oder vom BFS | Kostenlos |
LEI in der Schweiz beantragen: Ablauf
- Bedarf klären. Fragen Sie die anfragende Stelle, für welchen Rechtsträger und welchen Vorgang sie den LEI benötigt. Leiten Sie aus der Anfrage keine allgemeine LEI-Pflicht für alle Schweizer Unternehmen ab.
- Registerdaten prüfen. Halten Sie die UID bereit und vergleichen Sie die Angaben des Rechtsträgers mit dem Registereintrag. Lassen Sie einen Zusatz wie HR oder MWST ausserhalb der UID.
- Vergabestelle auswählen. Prüfen Sie die Akkreditierung für die Schweiz. Sie können über LEIFast einen LEI beantragen oder den Antragsweg des BFS nutzen.
- Antrag und Nachweise einreichen. Bei LEI-Schweiz erstellen Sie ein Benutzerkonto und stellen den Antrag ausschliesslich online auf www.lei.admin.ch. Laden Sie die in Ihrem Fall verlangten Ausweis- und Konzernunterlagen hoch.
- Beim BFS bezahlen. Das BFS akzeptiert Kreditkarte oder Banküberweisung gegen Rechnung. Es prüft den Auftrag erst nach Zahlungseingang.
Die Angaben zu Dokumenten, Bezahlung und Gebühren beschreiben den Weg über das BFS. Wenn Sie eine andere Vergabestelle wählen, gelten deren Antragsanweisungen und Bedingungen. Weitere Schweizer LEI-Themen finden Sie im LEIFast-Blog.
Jährliche Verlängerung und Transfer
Ein LEI muss jährlich verlängert werden. Beim BFS ist die Verlängerung nur über www.lei.admin.ch möglich und kostet CHF 80 ohne MWST. Wenn Sie Ihren LEI über einen anderen Anbieter verlängern möchten, prüfen Sie vorher die Angaben des Rechtsträgers und das Verlängerungsdatum.
Bei einem Transfer wechselt die Vergabestelle, die einen bestehenden LEI verwaltet; die Verlängerung wird dadurch nicht ersetzt. Nach Angaben des BFS ist ein Transfer zum oder vom BFS über www.lei.admin.ch kostenlos, und der LEI behält bis zu seinem Verlängerungsdatum den Status ISSUED. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihren aktuellen LEI-Eintrag und das Verlängerungsdatum. Entscheiden Sie danach, ob Sie bei der bisherigen Vergabestelle verlängern oder einen Transfer veranlassen.
Fragen
Wer stellt in der Schweiz LEI aus?
Das Bundesamt für Statistik (BFS) betreibt LEI-Schweiz und ist seit dem 1. Dezember 2017 eine von GLEIF akkreditierte LEI-Vergabestelle für die Schweiz und Liechtenstein. Schweizer Rechtsträger können auch eine andere für die Schweiz akkreditierte Vergabestelle wählen.
Was kostet ein LEI beim BFS?
Seit dem 5. Januar 2026 verlangt das BFS für einen neuen LEI und für jede jährliche Verlängerung jeweils CHF 80 ohne MWST. Ein Transfer zum oder vom BFS ist kostenlos.
Braucht eine Schweizer Gesellschaft eine UID für den LEI-Antrag?
Halten Sie die UID und die Registerangaben der Gesellschaft für den Antrag bereit. Die UID besteht aus CHE und neun Ziffern. GLEIF führt das UID-Register und das Handelsregister als Schweizer Registrierungsbehörden auf.
Warum fragt eine Schweizer Bank nach einem LEI?
Der LEI wird nach den schweizerischen Vorgaben von FinfraG und FinfraV bei der Meldung von Derivatgeschäften an Transaktionsregister verwendet. Daneben muss eine EU-Wertpapierfirma den LEI eines dafür infrage kommenden Kunden einholen, bevor sie eine Dienstleistung erbringt, die eine Transaktionsmeldung auslöst.
Quellen
- Häufige Fragen / FAQ | Bundesamt für Statistik - BFS
- Preise | Bundesamt für Statistik - BFS
- Allgemeines zur UID | Bundesamt für Statistik - BFS
- GLEIF Registration Authorities List - Code Lists - LEI Data – GLEIF
- Get an LEI - Get an LEI/vLEI - Organizational Identity – GLEIF
- Commission Delegated Regulation (EU) 2017/590 (RTS 22)