LEIFast

LEI verlängern in Österreich: Frist und Firmenbuch

·

Wer eine Rechtsträgerkennung (LEI) führt, muss die LEI verlängern, bis der im Datensatz angegebene nächste Verlängerungstermin erreicht ist. Dabei bestätigt oder aktualisiert der Rechtsträger seine Referenzdaten, damit die LEI-Vergabestelle sie erneut prüfen kann. Diese Prüfung findet mindestens jährlich statt – auch wenn sich keine Angaben geändert haben.

Was das für Österreich bedeutet

Bei einem österreichischen Unternehmen ist der Firmenbuchbezug für die Datenprüfung relevant. Das GLEIF-Verzeichnis der Registrierungsbehörden führt das Firmenbuch des Bundesministeriums für Justiz unter RA000017. Im LEI-Datensatz des Unternehmens stehen dieser Code und die Firmenbuchnummer (FN). So lässt sich erkennen, auf welches Register sich die Angaben beziehen.

Die Firmenbuchnummer besteht aus bis zu sechs Ziffern und einem Buchstaben, wie die Justizhilfe zur Firmenbuchnummer erläutert. Das Firmenbuch wird laut Justiz – Firmenbuchabfrage in einer zentralen Datenbank geführt. Öffentlich zugänglich ist es über JustizOnline oder zugelassene Verrechnungsstellen; die abgerufenen Daten sind aktuell und gültig. Für das Vertrauen auf diese Angaben verweist die Justiz auf § 15 UGB.

Über die JustizOnline-Firmenbuchabfrage können Sie nach Firmenname, Ort, Gericht oder FN suchen. Vergleichen Sie insbesondere Firmenwortlaut, Sitz und Rechtsform mit den Angaben im LEI-Datensatz. Hat etwa eine Wiener Holding nach einer Umfirmierung neue Firmenbuchdaten, sollte sie die Änderung ihrer LEI-Vergabestelle melden. Bei der Verlängerung validiert die Vergabestelle die Referenzdaten erneut anhand maßgeblicher Quellen wie des Firmenbuchs. Die Meldung einer Änderung sollte jedoch nicht bis zu diesem Termin warten.

LEI verlängern: die wichtigsten Punkte

  • Prüfen Sie Status und nächsten Verlängerungstermin im GLEIF LEI Search. Die Suche ist ohne Registrierung möglich.
  • Melden Sie Änderungen der Referenzdaten Ihrer zuständigen LEI-Vergabestelle, sobald sie auftreten.
  • Die jährliche Verlängerung umfasst die Bestätigung durch den Rechtsträger und eine erneute Prüfung anhand einer externen Quelle.
  • Nach dem Verlängerungstermin und der Nachfrist der Vergabestelle führt eine ausbleibende Verlängerung zum Status LAPSED. Die LEI bleibt gültig.
  • Ein mehrjähriger Vertrag ersetzt die jährliche Datenprüfung nicht.

Wann müssen Sie Ihre LEI verlängern?

Maßgeblich ist der nächste Verlängerungstermin im jeweiligen LEI-Datensatz. Das GLEIF-Format LEI-CDF 3.1 beschreibt dieses Feld als das Datum, bis zu dem die LEI verlängert und erneut bestätigt werden muss. Verlassen Sie sich daher nicht allein auf den Zeitpunkt einer früheren Bestellung.

In ihren Hinweisen zur rechtzeitigen LEI-Verlängerung zitiert GLEIF das LEI Regulatory Oversight Committee: Die Vergabestelle muss die Referenzdaten regelmäßig und spätestens ein Jahr nach der vorherigen Prüfung erneut validieren. Den nächsten Verlängerungstermin vereinbaren Rechtsträger und Vergabestelle; er darf nicht später als ein Jahr nach der letzten Verifizierung liegen. Auch unveränderte Angaben sind kein Grund, den Termin auszulassen.

Für die Prüfung eines österreichischen Datensatzes hilft die Anleitung LEI und Firmenbuchdaten in Österreich prüfen. Vergleichen Sie dort nicht nur die Unternehmensangaben, sondern beachten Sie auch den im LEI-Datensatz angezeigten Status und Termin.

Was geschieht bei der jährlichen Datenprüfung?

Die Verlängerung dient der Qualität der veröffentlichten Referenzdaten. Die Vergabestelle vergewissert sich beim Rechtsträger, dass die maßgeblichen Angaben stimmen, und validiert diese erneut anhand einer externen Quelle. Nach der GLEIF-Beschreibung des Datenqualitätsmanagements prüfen Rechtsträger und Vergabestelle die Daten im Rahmen der Verlängerung mindestens jährlich.

Eine unveränderte Angabe ist nicht gleichbedeutend mit einer abgeschlossenen Prüfung. Die zuständige Person im Unternehmen muss die Angaben bestätigen oder Änderungen mitteilen, damit die Vergabestelle die erneute Validierung durchführen kann. Das gilt auch dann, wenn ein Vertrag bereits mehrere Jahre abdeckt.

Die folgende Übersicht trennt die Vertragsform vom Status des Datensatzes:

Situation Bedeutung für den Rechtsträger
Jährliche Vereinbarung Referenzdaten bestätigen oder aktualisieren und die LEI bis zum nächsten Verlängerungstermin verlängern.
Mehrjährige Vereinbarung Der Vertrag umfasst mehrere Jahre; die Referenzdaten werden dennoch jedes Jahr erneut geprüft und validiert.
Wechsel der Vergabestelle Eine Übertragung an eine andere Vergabestelle ist möglich; die jährliche Datenprüfung bleibt relevant.
Status LAPSED Die LEI bleibt gültig, doch der Datensatz zeigt eine nicht fristgerecht abgeschlossene Verlängerung.

Wenn Sie die betreuende Vergabestelle wechseln möchten, kommt eine Übertragung der LEI an eine andere Vergabestelle in Betracht. Prüfen Sie unabhängig davon, wer die nächste jährliche Datenbestätigung im Unternehmen übernimmt.

Was bedeutet der Status LAPSED?

Erfolgt die Verlängerung weder bis zum nächsten Verlängerungstermin noch innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Nachfrist, wechselt der Registrierungsstatus laut GLEIF zu LAPSED. Das GLEIF-Datenformat verwendet diesen Status für eine nicht rechtzeitig verlängerte LEI, sofern öffentliche Quellen nicht erkennen lassen, dass der Rechtsträger seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Länge der Nachfrist legt die jeweilige Vergabestelle fest.

LAPSED bedeutet nicht, dass die LEI ungültig oder gelöscht ist. Der Status zeigt, dass die Verlängerung überfällig ist. Verlangt etwa die Bank einer GmbH in Graz vor einem Wertpapiergeschäft eine aktuelle LEI, sollte das Unternehmen seinen angezeigten Status prüfen und die konkrete Anforderung mit der Bank oder einem Berater klären.

Wie sind mehrjährige Verträge und Verlängerungsquoten einzuordnen?

Laut den GLEIF-Fragen und -Antworten zur LEI können Vergabestellen statt einer jährlichen Vereinbarung auch mehrjährige Verträge anbieten. Mehrjährig beschreibt die Vertragsdauer, nicht den Abstand zwischen den Datenprüfungen. Änderungen der Referenzdaten sind weiterhin der zuständigen Vergabestelle zu melden.

Die GLEIF-Zahlen für das dritte Quartal 2026, veröffentlicht am 22. Oktober 2026, nennen eine weltweite Verlängerungsquote von 57,1 %. In EU-Staaten betrug sie 61,1 %, außerhalb der EU 51,1 %. Diese Werte sagen nichts darüber aus, ob die LEI eines bestimmten Unternehmens rechtzeitig verlängert wurde. Weitere Beiträge zu LEI-Datensätzen finden Sie im österreichischen LEI-Blog.

Checkliste für die LEI-Verlängerung

  1. Suchen Sie den LEI-Datensatz und notieren Sie Registrierungsstatus und nächsten Verlängerungstermin.
  2. Vergleichen Sie die Referenzdaten mit den aktuellen Unternehmensangaben. Prüfen Sie bei einem österreichischen Unternehmen auch den Firmenbuchbezug.
  3. Melden Sie Abweichungen der zuständigen Vergabestelle und bestätigen Sie die für ihre erneute Prüfung benötigten Angaben.
  4. Veranlassen Sie die Verlängerung Ihrer LEI bis zum angezeigten Termin – auch wenn sich nichts geändert hat.
  5. Prüfen Sie danach im Datensatz erneut den angezeigten Status und den nächsten Verlängerungstermin.

Fragen

Wie oft muss ich meine LEI verlängern?

Jährlich. Die LEI-Vergabestelle muss die Referenzdaten spätestens ein Jahr nach der vorherigen Prüfung erneut validieren. Den nächsten Verlängerungstermin finden Sie im LEI-Datensatz.

Ist meine LEI ungültig, wenn ich den Verlängerungstermin versäume?

Nein. Erfolgt die Verlängerung weder bis zum nächsten Verlängerungstermin noch innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Nachfrist, wechselt der Status zu LAPSED. Die LEI bleibt gültig; der Datensatz zeigt aber die überfällige Verlängerung.

Kann ich meine LEI für mehrere Jahre verlängern?

Manche LEI-Vergabestellen bieten mehrjährige Verträge an. Die Referenzdaten werden trotzdem jedes Jahr geprüft und erneut validiert.

Wie hoch ist die LEI-Verlängerungsquote?

GLEIF meldete für das dritte Quartal 2026 eine weltweite Verlängerungsquote von 57,1 %. In EU-Staaten lag sie bei 61,1 %, außerhalb der EU bei 51,1 %.

Welche Firmenbuchdaten prüft die Vergabestelle bei der Verlängerung?

Der LEI-Datensatz eines österreichischen Unternehmens verweist auf das Firmenbuch (RA000017) und die Firmenbuchnummer. Stimmen Firmenwortlaut, Sitz oder Rechtsform nicht mehr mit dem Firmenbuch überein, melden Sie die Änderung Ihrer LEI-Vergabestelle.

Quellen

  1. gleif.org gleif.org
  2. edikte.justiz.gv.at edikte.justiz.gv.at
  3. justiz.gv.at justiz.gv.at
  4. justizonline.gv.at justizonline.gv.at
  5. search.gleif.org search.gleif.org
  6. gleif.org gleif.org
  7. gleif.org gleif.org
  8. gleif.org gleif.org
  9. gleif.org gleif.org
  10. gleif.org gleif.org

LEI beantragen LEI verlängern