LEI abgelaufen: Status LAPSED in Deutschland
· Robert
Ist eine LEI abgelaufen und als LAPSED gekennzeichnet, bleibt die Rechtsträgerkennung (LEI) nach Angaben von GLEIF gültig; die erneute Prüfung ihrer Referenzdaten ist jedoch überfällig. Verlängern Sie in diesem Fall die bestehende LEI-Registrierung, statt eine neue LEI zu beantragen. Ob der Status eine bestimmte Tätigkeit berührt, hängt von der geltenden Regel und der Rolle des Rechtsträgers ab.
Was das für Deutschland bedeutet
Für Wertpapierfirmen in Deutschland gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2017/590 (RTS 22) unmittelbar. Führt eine Wertpapierfirma ein Geschäft aus, muss sie in ihrer Geschäftsmeldung durch eine validierte, vergebene und ordnungsgemäß verlängerte LEI nach ISO 17442 identifiziert werden. Diese Anforderung betrifft die eigene LEI der Firma. Für die LEI eines Kunden gelten andere Prüfvorgaben, die nicht mit einer allgemeinen Handelssperre bei LAPSED gleichzusetzen sind.
Eine GmbH, deren Depotbank vor einer Anleiheorder die LEI prüft, sollte deshalb zuerst klären, wessen Kennung und welche Pflicht Gegenstand der Prüfung sind. Aus dem Status LAPSED allein lässt sich für die Kunden-LEI keine allgemeine Aussage ableiten, dass die Bank nach EU-MiFIR nicht handeln darf. Die eigene LEI einer ausführenden Wertpapierfirma muss dagegen ordnungsgemäß verlängert sein.
Ein weiterer Anwendungsfall ist ein IT-Dienstleister, dessen Bankkunde eine Kennung für das DORA-Informationsregister benötigt. Für einen IKT-Drittdienstleister, der eine juristische Person ist, sieht die Registerregel eine gültige und aktive LEI oder eine EUID vor. Laut den BaFin-FAQs zu DORA holen deutsche Finanzunternehmen die LEI und/oder EUID bei ihren IKT-Dienstleistern selbst ein; eine Dummy-LEI für kleinere Dienstleister gibt es nicht.
Die GLEIF-API für LEIs mit rechtlichem Sitz in Deutschland wies am 19. Oktober 2026 insgesamt 55.354 Einträge mit Status LAPSED und 185.999 mit Status ISSUED aus. Das sind Bestandszahlen zu einem Stichtag, keine Aussage darüber, wie viele Rechtsträger von einer bestimmten Tätigkeit ausgeschlossen wären.
Das Wichtigste zum LEI-Status LAPSED
- LAPSED ist ein Registrierungsstatus. Die LEI wird dadurch nicht gelöscht oder ungültig.
- Bei Geschäftsmeldungen muss die ausführende Wertpapierfirma ihre eigene LEI ordnungsgemäß verlängert halten. Die Prüfung einer Kunden-LEI ist davon zu unterscheiden.
- Emittenten sollten ihre LEI verlängern. Bei einem IKT-Drittdienstleister als juristischer Person verlangt die DORA-Registerregel eine gültige und aktive LEI oder eine EUID.
- Prüfen Sie den veröffentlichten Status und das nächste Verlängerungsdatum. Ist die Prüfung der Referenzdaten überfällig, verlängern Sie die bestehende Registrierung.
Was bedeutet LAPSED in den GLEIF-Daten?
Das LEI-CDF-3.1-Format der GLEIF bezeichnet eine Registrierung als LAPSED, wenn sie bis zum NextRenewalDate nicht verlängert wurde und aus öffentlichen Quellen nicht bekannt ist, dass der Rechtsträger seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Status beschreibt also den Stand der Registrierung, nicht das Bestehen des Rechtsträgers.
Bei der Verlängerung werden die LEI-Referenzdaten erneut anhand einer Drittquelle validiert. Nach der Erläuterung der GLEIF zur rechtzeitigen LEI-Verlängerung wechselt die Registrierung zu LAPSED, wenn die Verlängerung weder bis zum nächsten Verlängerungsdatum noch innerhalb der vom LEI-Vergabestelle festgelegten Nachfrist erfolgt. GLEIF hält ausdrücklich fest, dass die LEI auch mit diesem Status gültig bleibt.
„Abgelaufen“ ist daher als Beschreibung einer überfälligen Verlängerung zu verstehen, nicht als Hinweis auf eine verschwundene Kennung. Wer bereits eine LEI hat, lässt die Daten seiner bestehenden Registrierung erneut prüfen.
Welche Pflichten können durch LAPSED berührt sein?
Die maßgeblichen Quellen unterscheiden zwischen der ausführenden Wertpapierfirma, ihrem Kunden, einem Emittenten und einem IKT-Drittdienstleister. Ob Handlungsbedarf besteht, lässt sich deshalb nicht allein aus dem Statusfeld beantworten.
| Rolle | Vorgabe oder Erläuterung | Folgerung für LAPSED |
|---|---|---|
| Ausführende Wertpapierfirma | Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/590 verlangt für ihre Geschäftsmeldung eine validierte, vergebene und ordnungsgemäß verlängerte LEI nach ISO 17442. Die Firma muss ihre LEI-Referenzdaten verlängert halten. | Ein LAPSED-Status der eigenen LEI ist zu beheben. |
| Kunde oder Gegenpartei | Nach Artikel 13 Absätze 2 und 3 derselben Verordnung muss die Firma die LEI eines LEI-fähigen Kunden vor einer Dienstleistung einholen, die eine Geschäftsmeldung auslöst. Sie prüft die Übereinstimmung mit ISO 17442, den Eintrag in der globalen LEI-Datenbank und die Zuordnung zum Kunden. Die ESMA-Leitlinien zur Geschäftsmeldung, Abschnitt 5.5, verlangen nach Artikel 13 Absatz 3 keine Prüfung, ob die LEI des Kunden oder der Gegenpartei verlängert wurde. | LAPSED bei einer Kunden-LEI begründet für sich genommen kein allgemeines Handelsverbot nach EU-MiFIR. |
| Emittent | Laut den ESMA-Fragen und Antworten zur MiFIR-Datenmeldung, Emittenten-LEI, Frage 4, sollten Emittenten ihre LEI verlängern. Handelsplätze und systematische Internalisierer müssen die Verlängerung der Emittenten-LEI nicht sicherstellen. | Der Emittent sollte seine LEI pflegen; die genannte Prüfung liegt nicht beim Handelsplatz. |
| IKT-Drittdienstleister als juristische Person | Artikel 3 Absatz 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956 zum DORA-Informationsregister sieht zur Identifizierung durch Finanzunternehmen eine gültige und aktive LEI oder eine EUID vor. | Wird die LEI für diese Anforderung verwendet, muss ein LAPSED-Status geklärt werden; die Vorschrift lässt auch die EUID zu. |
Die ESMA-Aussage zur Verlängerung einer Kunden-LEI ändert nichts an der Pflicht der ausführenden Wertpapierfirma bezüglich ihrer eigenen LEI. Geht es um eine konkrete Geschäftsmeldung oder einen Registereintrag, prüfen Sie die einschlägigen Anforderungen mit Ihrer Aufsicht oder fachlichen Beratung.
Wie verbreitet ist der Status LAPSED?
Weltweit zeigten die GLEIF-LEI-Statistiken nach den am 19. Oktober 2026 aus GLEIF-Daten abgelesenen Zahlen 1.212.222 Einträge mit Status LAPSED und 1.988.227 mit Status ISSUED. Damit waren mehr als 1,2 Millionen Registrierungen als LAPSED erfasst. Die Werte sind eine Momentaufnahme und sollten vor einer späteren Verwendung erneut geprüft werden.
Weder die weltweiten noch die deutschen Zahlen beziffern, wie viele Unternehmen von einer konkreten Transaktion ausgeschlossen sind. Der Registrierungsstatus und die Anforderungen für eine bestimmte Verwendung der LEI sind getrennt zu beurteilen.
So prüfen und verlängern Sie Ihre LEI
- Bestehenden Datensatz aufrufen. Suchen Sie die LEI in den globalen LEI-Daten und prüfen Sie, ob sie Ihrem Rechtsträger zugeordnet ist. Notieren Sie den Registrierungsstatus und das nächste Verlängerungsdatum.
- Referenzdaten durchsehen. Bei LAPSED ist die erneute Validierung überfällig. Prüfen Sie, welche Angaben aktualisiert werden müssen, bevor Sie die Verlängerung veranlassen.
- Bestehende Registrierung verlängern. Reichen Sie die erforderlichen aktuellen Angaben zur Prüfung ein. Die FCA-Erläuterung zur LEI-Verlängerung beschreibt, dass der Inhaber seiner Local Operating Unit aktualisierte Informationen zur Verifizierung gibt und diese eine jährliche Verlängerungsgebühr erheben kann. Sie können Ihre bestehende LEI verlängern, statt eine neue zu beantragen.
- Veröffentlichten Datensatz kontrollieren. Prüfen Sie anschließend Status und Referenzdaten, insbesondere wenn eine Geschäftsmeldung oder ein Registereintrag von einer bestimmten Anforderung abhängt.
Hat der Rechtsträger noch keine LEI, geht es nicht um eine Verlängerung: Er kann eine LEI beantragen. Bei einer vorhandenen LEI mit Status LAPSED ist dagegen die bestehende Registrierung der Ausgangspunkt.
Wie lässt sich ein weiterer Statuswechsel zu LAPSED vermeiden?
Halten Sie das nächste Verlängerungsdatum fest und planen Sie die Prüfung der Referenzdaten davor ein. GLEIF verweist auf eine Nachfrist, die von der jeweiligen LEI-Vergabestelle festgelegt wird; gehen Sie daher nicht von einer einheitlichen Frist für alle Registrierungen aus. Weitere Einordnung zu LEI-Anforderungen finden Sie im LEIFast-Blog.
Für den nächsten konkreten Schritt öffnen Sie Ihren bestehenden LEI-Datensatz, prüfen Status und Verlängerungsdatum und veranlassen bei überfälliger Prüfung die Verlängerung.
Fragen
Ist eine LEI mit Status LAPSED noch gültig?
Ja. Laut GLEIF bleibt die LEI gültig. LAPSED zeigt an, dass die Verlängerung und die erneute Prüfung der Referenzdaten überfällig sind.
Brauche ich nach einem Statuswechsel zu LAPSED eine neue LEI?
Nein. Verlängern Sie die bestehende LEI-Registrierung, damit ihre Referenzdaten erneut geprüft werden.
Darf meine Wertpapierfirma für mich handeln, wenn meine LEI den Status LAPSED hat?
Nach EU-MiFIR muss die Wertpapierfirma vor einer meldepflichtigen Dienstleistung Ihre LEI einholen. Laut ESMA muss sie nach Artikel 13 Absatz 3 nicht sicherstellen, dass die LEI eines Kunden verlängert wurde. Ihre eigene LEI muss sie dagegen ordnungsgemäß verlängern.
Wie viele LEIs in Deutschland haben den Status LAPSED?
Laut GLEIF-Daten vom 19. Oktober 2026 hatten 55.354 LEIs mit rechtlichem Sitz in Deutschland den Status LAPSED; 185.999 hatten den Status ISSUED. Die Zahlen sind eine Momentaufnahme.
Quellen
- GLEIF - LEI-CDF 3.1 format (EN)
- GLEIF blog - The Importance of Timely Renewal of LEIs (EN)
- FCA - UK MiFIR Legal Entity Identifiers (EN)
- Delegierte Verordnung (EU) 2017/590 der Kommission vom 28. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Meldung von Geschäften an die zuständigen Behörden
- ESMA Guidelines on transaction reporting (EN)
- ESMA Q&A on MiFIR data reporting (EN)
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956 der Kommission vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Standardvorlagen für das Informationsregister
- GLEIF - LEI statistics (counts read via the GLEIF API) (EN)
- BaFin - FAQs zu DORA